Trading und Steuern – Wie sieht die Realität tatsächlich aus?
Viele Menschen träumen davon neben dem Beruf Geld mit Trading zu verdienen, oder sogar den Job an den Nagel zu hängen. Die finanziellen Chance, die variablen Arbeitszeiten und die Freiheit sind sehr verlockend. Wer will nicht auf einer Hängematte zwischen Palmen am Strand liegen und nebenbei Geld verdienen?
Diesen Schritt zu wagen erfordert jedoch viel Mut und Courage. Wer in Deutschland lebt muss sich zudem mit einem Gewirr aus Gesetzen auseinandersetzen, in dem viele den Wald vor Augen nicht sehen. Immer häufiger werden mir Fragen bezüglich der Steuerproblematik gestellt. Scheinbar interessiert es viele Menschen auch, ob ein Gewerbe zum Traden angemeldet werden muss.
Das ewige Thema mit den Steuern:
Oft hört man Leute darüber schimpfen, wie kompliziert das deutsche Steuersystem ist und welche Steine einem damit in den Weg geworfen werden. Für viele Berufe und Nischen ist dies zweifelsfrei der Fall, doch Trader genießen Narrenfreiheit.
Die Abgeltungssteuer wird auf jegliche Kapitalerträge angewendet und beträgt 25%. Das bedeutet, dass ein Trader von seinen Gewinnen ein Viertel an den Fiskus abführen muss. Dazu gesellen sich aktuell der Soli, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Das war’s!
Eine simplere Lösung kann ich mir persönlich nicht vorstellen und ich bin mit dieser auch sehr zufrieden. In der Regel zahlt man weitaus weniger, als ein Angestellter und hat einen großen Freiraum. Wer bei einer deutsche Bank handelt muss sich um nichts Sorgen machen, da diese bereits die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt. Wer bei einem ausländischen Broker handelt, muss eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen.
Diese wird einmal pro Jahr fällig und das Ausfüllen dauert als Trader weniger als 15 Minuten.
Wer weniger als 7664€ Gesamteinkünfte im Jahr erzielt, ist von dieser Pflicht befreit. Zudem gilt, dass jeder der weniger als 801€ durch Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, keine Abgeltungssteuer zahlen muss.
Trader müssen kein Gewerbe anmelden:
Wer Online Trading betreibt, muss dazu kein Gewerbe anmelden.
Woher weiß der Fiskus, dass ich trade und wie viel Gewinn ich mache, wenn sich mein Broker auf Zypern befindet?
Wir gehen davon aus, dass jeder seine Steuererklärung wahrheitsgemäß ausfüllt!
Muss ich sobald ich mehr als 7664 euro mache dann auf den gesamten Betrag die Abgeltungssteuer zahlen oder nur auf den zusaetzlichen Gewinn?
Hi!
Nur auf den Betrag der über dem Freibetrag liegt 😉
Der “Freibetrag” in Höhe von 7664 EUR gilt kumulativ (also: In Summe) für ALLE Einkunftsarten zusammen – liegt man (nachdem man alles was man irgendwie eingenommen hat im Jahr zusammenrechnet!) drunter, muss man keine Einkommenssteuererklärung abgeben.
Der Freibetrag in Höhe von 801 EUR (Einzelperson, vereinzelte steuerliche Veranlagung) gilt lediglich für “Kapitaleinkünfte” – alles was darüber hinaus erwirtschaftet wird (z.B. durch Trading) wird abgeltungssteuerpflichtig.
Soweit – so gut.
Aber: Was ist, wenn die GESAMT-Einkünfte pro Jahr den Freibetrag von 801 EUR übersteigen, aber mit dem Trading weniger als 7664 EUR verdient wurde? – Das ist mir irgendwie nicht klar geworden hier.
Über eine Erläuterung würde ich mich freuen! – 🙂
Hi,
habe jetzt kürzlich auch mit dem Traden angefangen (im kleinen Rahmen 😉 ) über ein paar Einsteigertipps würde ich mich freuen.
MFG
Ice
Hi Ice,
leg dir etwas Literatur zum Thema an!
Diese Bücher sind empfehlenswert:
http://www.forexchef.de/out/faszination-forex-buch
http://www.forexchef.de/out/das-grosse-buch-der-markttechnik-buch
http://www.forexchef.de/out/technische-analyse-der-finanzmaerkte-buch
Viele Grüße und viel Glück,
ForexChef.de
Hallo ForexChef.de,
vielen Dank für den Tipp!
Gruß
Ice
Hallo Silvian,
wie sieht es denn mit den gesetzlichen Renten,- Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungen aus, wenn ich meinen Job an den Nagel hänge oder als Arbeitsloser mein Geld nur noch mit Traden verdienen will?
Beste Grüße!
Hi Alois,
zunächst möchte ich sagen, dass so ein Schritt sehr sorgfältig geplant werden sollte.
Ich würde empfehlen vorher mindestens zwei Jahre nebenberuflich zu traden und ein finanzielles Polster aufzubauen.
Wenn du arbeitslos gemeldet bist, werden Kranken- und Pflegeversicherung vom Staat getragen.
Solltest du ein Gewerbe anmelden, musst du deine Versicherungen selbst bezahlen. Eine Arbeitslosenversicherung kann freiweillig abgeschlossen werden, wenn gewisse Kriterien erfüllt wurden.
Ich bin in diesem Thema jedoch kein Fachmann und ich würde mich hier auf jeden Fall an einen Experten wenden!
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hallo ForexChef.de,
könntest du mir bitte Literatur speziell zum Daytrading empfehlen?
Danke!
Viele Grüße
Evgeny
Hallo Evgeny,
dieses Buch sollte meiner Meinung nach jeder Trader gelesen haben: http://www.forexchef.de/out/das-grosse-buch-der-markttechnik-buch
Speziell fürs Daytrading ist folgendes Buch empfehlenswert: http://www.forexchef.de/out/so-werden-sie-zum-daytrader-buch
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hy,
wenn ich Gewinne versteuern muss, kann ich dann auch Verluste absetzten?
Gruß Tom
Hallo Tom,
Insgesamt zählt, wie viel du in einem Kalenderjahr an Gewinn erwirtschaftet hast.
Sollte diese Zahl negativ sein, werden die Verluste mit den Gewinnen des nächsten Jahres verrechnet.
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hallo Sylvan,
wann gilt denn genau ein Gewinn als Einkommen? Wenn ich diesen auf meinem Trading-account realisiert habe oder erst wenn ich das Geld auch auf mein deutsches Konto überwiesen habe? Ich habe einen Account bei einem Online-Broker nicht in Deutschland. Theoretisch ist dieser ja nicht für das Finanzamt transparent, ich finde halt die Grenzen etwas verschwommen. Auch habe ich irgendwo gelesen, dass der Devisenhandel durch das Gesetz zur Abgeltungssteuer kaum gedeckt wird. Bin etwas verwirrt. Das Finanzamt selbst kann mir wie erwartet nicht weiterhelfen.
Freue mich auf eine Antwort.
Gruß
Patrick
Hallo Patrick,
ob dein Kapital auf dem Konto des Brokers oder auf deinem Girokonto ist, spielt für das Finanzamt keine Rolle. Die Abgeltungssteuer muss auf den Gewinn des vergangenen Jahres gezahlt werden.
Prinzipiell ist es als Trader einfach in eine Steuerfalle zu tappen, da die Gesetzeslage nicht einfach zu durchschauen ist. Der Gang zum Steuerberater ist auf jeden Fall empfehlenswert und kostet meist 50-100€/Stunde.
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hallo Silivan,
momentan bin ich Stundent ohne BAföG Berechtigung.
Wenn ich das richtig verstanden habe wird mir ein Freibetrag in Höhe von 8130 Euro (2013) zugeschrieben. Diesen kann ich vollständig ertraden und muss auch keine Abgeltungssteuer bezahlen, richtig ?
Zudem wollte ich noch fragen, ob man eventuell mit Freibeträgen anderer Personen arbeiten kann? Hört sich zugegebenermaßen ein wenig schwammig an, aber könnte eine Grauzone darstellen, oder?
MFG
Hallo Flo,
das kommt ganz auf deine sonstige Einkommenssituation an.
Prinzipiell liegt der Freibetrag für Kapitaleinkünfte bei 801€.
Wenn du durch das Trading regelmäßige Einkünfte beziehst, lohnt sich der Gang zum Steuerberater, da man über das Internet keine individuelle Beratung durchführen kann.
Viele Grüße
bekomme eine berufsunfähigkeitsrente unter diese 7600€ im jahr…heißt es ich brauch keine steuern angeben?
Hallo Limp,
bei der Steuer angeben muss man die Gewinne in jedem Fall.
Ob dann etwas versteuert werden muss entscheidet das Finanzamt.
Viele Grüße
Hallo Sylvan,
sowie oben beschrieben muss ein Online-Trader kein Gewerbe anmelden. Wenn man aber hauptberuflich traden möchte und keine anderen Einnahmen hat, muss man Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen selbst bezahlen. Das ist als Privatperson wahrscheinlich nicht möglich. Um oben aufgezählte Versicherungen in so einem Fall zu bezahlen führt wahrscheinlich kein Weg an der Gewerbeanmeldung vorbei?
MfG
Andreas
Hallo,
Ich wollte mal fragen wie es mit unrealisierten Verlusten aussieht.
Beispiel:
Ich fange an mit 1000euro.
Habe am Ende des Jahres 1400euro in der Bilanz, aber 500 euro in offenen Positionen gebunden, sprich nur noch ein Eigenkapital von 900 euro.
Muss ich dann für die 400euro 25% Steuern zahlen oder erst im folgendem Jahr, wenn meine Bilanz wieder Positiv ist?
Grüße und danke
anme
Hallo Andreas,
es zählt immer der reale Wert deiner Vermögenswerte.
Investierst du in den Dollar und dieser fällt, hast du einen Verlust gemacht. Ob realisiert oder nicht spielt keine Rolle.
Viele Grüße,
ForexChef.de
Unrealisierter Verlust wird also bei der Steuer angerechnet. Welches Gesetz oder welche Vorschrift ist die Grundlage?
Danke für die Antwort.
Halo ForexChef.de,
wenn ich das richtig verstehe, wenn mann ein deutsches Konto und Broker hat-bezahlt dann sofort die Steuer. Also wenn ich Heute 500€ verdiene- zahle ich sofort 125€. Wenn ich Morgen 500€ verliere- kriege ich gar nichts, also einfach Pech. Das heißt dank Deutsche Staat habe ich nicht nur 500€ Verlust, aber 625€. Das lohnt sich überhaupt gar nicht deutsches Konto und Broker benutzen, oder? Wenn ich Hamm ende des Jahres die Gewinne einfach verrechne- dann nimmt die keiner weg und ich bezahle genau, was ich bezahlen soll. Dazu kann ich noch meine Liquidität höher haben, wenn das Geld nicht gleich raus läuft.
Dies finde ich in Deutschland (Jahresbasis Versteuerung) wirklich ok. Einfach und nicht so viel. Ein Konto in Luxemburg, oder Schweiz haben und benutzen ist doch kein Problem und Finanzamt kann suchen was will, aber findet sowieso nie was. Was ich aber Super finde ist wirklich das das “nur” 25% und ganz einfach. In diesem Fall lohnt sich das für mich wie für Profi Trader und für viele andere wirklich gar nichts irgendwo was verstecken. Wenn das so einfach und fair ist und bleibt, dann hat man wirklich kein Problem die Sachen richtig machen.
Hallo,
sehr interessanter Artikel und aufschlussreiche Kommunikation hier! Ich habe folgende Frage: mir ist klar dass jede Transaktion einen spread hat und der Broker somit verdient. Auch gibt es die Overnightgebüren. Ist es denn sinnvoll die overnightgebühr manchmal zu zahlen? Oder steige ich da generell schlecht aus? Wenn ich also theoretisch in ein Instrument etwas längerfristig investieren will sollte ich da immer wieder verkaufen und wieder kaufen?
lg, Robert
Einen schönen guten Tag
Ich nutze den CFD Broker +500 schon eine weile. Ich muss sagen das es (für mich), ein sehr guter broker ist. Das demo konto macht spass und man kan verschiedene arten zu traden ausprobieren. Der Echtgeld handel läuft super. Alles ist klar und ersichtlich. Ich stieg bei diesem Broker von Scalping (Trading) auf Swing Trading um, was ich bisher nicht bereue. Possitiv ist dass man zwischen Candlesticks/Line umschalten kann. Wer möchte, hatt zudem noch eine gute Auswahl an Indikatoren. Possitiv finde ich dass es kein Interessen Konflikt gibt (Allg. Geschäfts Bedingungen). Die grosse Auswahl an verschienden Instrumenten und die geringen Market Lock in`s (-Up/-Down), sind possitiv
Ein Klasse Broker 🙂
Hallo,
Ich frage mich, ob man nicht jährlich Steuern zahlen müssen. Natürlich wenn man ausländisches Broker hat.
Nur erst bei der Auszahlung von der Traderkonto und dann auf Girokonto in Deutschland überweisen, dann wird die Steuern fällig, auch wenn man jahrelang das Traderkonto (ausländisches Broker) aufbaut bzw. wachsen lassen, ohne Steuern zu zahlen?
Hi,
ob das Geld auf dem Brokerkonto oder auf deinem Girokonto liegt, ist steuertechnisch kein Unterschied.
Hallo,
In einigen Wochen werde ich von Deutschland auf die Philippinen ziehen und wollte von dort aus Online traden.
Die möglichen Auszahlungen sollen jedoch an mein deutsches Kreditinstitut gehen.
Wie würde es da steuerlich für mich aussehen da ich in Deutschland nicht mehr gemeldet wäre sondern lediglich die Auszahlungen direkt nach Deutschland gingen?
Wenn dein Erstwohnsitz nicht in Deutschland ist, wirst du hier auch nicht besteuert.
Im Zweifelsfall mal bei einem Steuerberater anfragen.
Hallo kurze frage:
Was muss ich dem Finanzamt liefern?? Jeden einzehlnen Trade?? Wenn ich z.B Pro Tag 200 Trades mache, dann habe ich am Ende des Jahres ein haufen Papier.
Mein Broker stellt leider keine Bescheinigung fürs Finanzamt aus. Reicht ein Ausdruck meines Guthabens des Brokers ? Oder was muss ich dem Finanzamt liefern als Nachweis?
Danke
Hallo Peter,
du machst in deiner Steuererklärung eine Jahresbilanz und zahlst darauf Abgeltungssteuer. Es muss natürlich nicht jeder Trade angegeben werden.
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hi Danke für deine Antwort.
Klar jeden Trade muss ich nicht angeben. Aber ich meine das Finanzamt will ja sicherlich ein Nachweis haben, den mein Broker ja nicht ausstellt.
Muss ich nun eine gesamte Liste mit all meinen Trades ausdrucken und beilegen? Oder Reicht es, wenn ich nur den Gesamtgewinn einreiche? Also den Gesamtgewinn unter den Trades in meiner Kontoübersicht?
Oder was muss ich dort per Post hinschicken??
Danke schonmal im voraus 🙂
Ich reiche immer nur meine Jahrebilanz ein, habe aber bisher noch keine Prüfung bekommen.
Im Zweifel würde ich mal bei deinem zuständigen Finanzamt anrufen. Die bei mir sind sehr freundlich und geben einem immer gerne eine Auskunft 😉
Ja bei mir waren sie auch kanz freundlich, leider hatten sie davon keine Ahnung. Gibst du deine Jahresbilanz nur in der Steuererklärung an?? Oder schickst du noch einen Ausdruck vom Broker Kontostand mit??
Danke Dir
Ja, nur die Jahresbilanz. Wenn was fehlt melden die sich schon 🙂
hallo erstmal und schön dass es hier jemanden gibt der etwas Finanzerfahrung mitteilt.
Bin hier neu und habe folgende Frage: wenn ich dann beim US Broker mit Futures trade, dort alles in US-english geführt/erstellt ist und aber (warum ich nun die Frage stelle) das ganze Konto sozusagen in US -$ geführt wird, wie oder was muss man dem FA dann angeben? $ oder wie dann Euro?
Weil um es in Euro dem FA anzugeben muss man irgend eine Referenz nehmen. Oder wie soll ich es dem FA dann sonst erklären dass die Gewinne dort in $ entsanden sind ? Gibt es hierfür einen Erfahrungswert? Oder etwas konkretes?
besten Dank
Jogge
Hi Jogge,
dem Finanzamt teilst du Gewinn oder Verlust stets in Euro mit. Zur Umrechnung nimmst du den tagesaktuellen Kurs.
Vielen Dank ForexChef.de,
Also so einfach soll das gehen? Wenn ich also beispielhaft, heute meine Erklärung erstelle dann nehme ich den heutigen Wechselkurs?
Wenn ich das ertradete Kapital dann erst paar Wochen später mit anderem Wechselkurs nach Germany zurückhole dann ist das dem FA egal? Nach dem Motto: einer hat immer Pech ? 🙂
Achso. Und dass alles nicht in deutsch ist, ist auch egal?
Dann danke ich Dir herzlich für die Infos.
Jogge
Dem FA ist es egal ob das Geld aktuell auf deinem Tradingkonto oder deinem Girokonto liegt. Interessant ist immer nur die Entwicklung deines Vermögens. Für dich wird das Geld erst real wenn du es auf dem Konto hast, in Wirklichkeit verändert sich dein Kapitalstand aber jede Sekunde. Auch der Ort des Kontos ist irrelevant.
Wenn man anstelle eines Gewinnes einen Verlust erzielt hat, muss dieser auch in der Steuererklärung angegeben werden oder kann man auch gar nichts angeben?
Du kannst dir Verluste mit zukünftigen Gewinnen verrechnen lassen. Verluste also unbedingt angeben, da so die Steuerlast für das nächste Jahr reduziert wird.
Hallo,
bin ziemlich neu im Trading und habe somit noch einige Fragen offen. Würde das gerne nebenberuflich machen. Wenn man zb im Monat weit unter 400 Euro an Gewinn erzielt, muss das dann auch versteuert werden ? Und muss man das dem Finanzamt melden wenn man mit dem Traden beginnt, oder wie würde das Ganze ablaufen ? Habe zwei Girokontos und würde eines für das Traden nutzen und vorerst gerne wissen wie alles genau mit Steuern und so abläuft. LG Xenia
Hallo Xenia,
wenn du mit dem Trading beginnst, musst du zunächst niemandem Bescheid geben.
Du hast im Jahr einen abgeltungsfreien Betrag von 801€. Falls du verheiratet bist, wird dieser auf 1.602€ erhöht.
Wenn deine Gewinne nach und nach steigen, musst du diese in deiner Steuererklärung angeben. Dazu gibt es ein kurzes Formular.
Hallo ForexChef.de !
Danke dir für die schnelle Antwort !
Bin noch ledig. Das heißt also wenn ich unter 801 Euro im Monat Gewinn mache im Monat, muss ich nichts versteuern?! Und wie sieht es aus, wenn es ein ausländischer Broker ist, ist der abgeltungsfreie Betrag dann gleich ? Bekomme ich bei einem ausländischen Broker auch ein Formular zur Steuererklärung ?
Genau das heißt es. Wo der Broker sitzt spielt keine Rolle.
Wäre er in Deutschland würde die Abgeltungssteuer automatisch abgeführt werden und du müsstest sie dir dann über die Steuererklärung wiederholen, oder deinen Steuerfreibetrag aktiv diesem Broker zuordnen.
Da er im Ausland sitzt, entfällt dies.
Das Formulat kriegst du vom FA, nicht vom Broker.
Ach danke das ist sehr nett !
Ich könnte also Ende des Jahres einfach zum Finanzamt und meine Gewinne angeben und somit die Steuerklärung durchführen ?! Hört sich ziemlich easy an, hoffentlich wird das was 🙂 Danke dir !
Hallo ForexChef.de,
Xenia meinte in ihrer Antwort folgendes: “Bin noch ledig. Das heißt also wenn ich unter 801 Euro im Monat Gewinn mache im Monat, muss ich nichts versteuern?!”
Du hast aber davon gesprochen, dass man pro J a h r 801 Euro Freibetrag hat, nicht pro M O N A T.
In Deiner Antwort an Xenia hast Du aber geschrieben: “Genau das heißt es.”
Was ist nun richtig? 801 Euro pro JAHR oder pro MONAT ?
Kannst Du eine Broker Plattform für Einsteiger empfehlen?
Mit der Bitte um Antwort, vielen Dank Su
Hi Su,
ja da habe ich einen Flüchtigkeitsfehler gemacht. Den hat auch schon ein anderer Leser bemerkt.
Natürlich gilt der Steuerfreibetrag für das ganze Kalendarjahr!
Soweit ich weiss, gelten die 801 € für das JAHR, nicht den MONAT!
Hi
was würdest du den empfehlen, Ausländischer Online Broker oder Deutscher? Mit hinsicht auf das ich die 801€ Freibetrag eh nicht knacken werde da es wirklich nur Hobbymässig nebenbei geht.
Erfahrung hab ich bis jetzt mit FXCM mit den Demokonto und bin da bis jetzt sehr zufrieden, komme da recht gut klar mit.
Hallo Maik,
wo der Broker sitzt spielt in meinen Augen keine große Rolle.
Wenn du bisher mit FXCM zufrieden bist, würde ich dort bleiben. So musst du dich nicht groß umgewöhnen.
Ansonsten kann ich dir noch Plus50 empfehlen.
Hier bekommst du 25€ zum traden geschenkt, ohne eine Einzahlung machen zu müssen.
Zitat:
Xenia: “Bin noch ledig. Das heißt also wenn ich unter 801 Euro im Monat Gewinn mache im Monat, muss ich nichts versteuern?!”
Ab 801,00€ im JAHR (also im Schnitt 66,75€ Gewinn im Monat) muss versteuert werden….
Du hast natürlich vollkommen Recht!
Kann ich Aktien, Zertifikate und Forex bei Gewinn Verlust gegenrechnen?
Ja kannst du
Hallo ForexChef.de,
mit Großem Interesse habe ich die Beiträge hier gelesen. Habe nochmal eine Frage zum FA. Ich trade seit letztem Jahr Optionen bei TD-Ameritrade (wechsele später evtl. zu IB). Dort kann ich mir GuV für jedes Jahr in USD runterladen. Wenn ich das dem FA einreiche, nehme ich dann einfach den EUR/USD-Kurs des Gesamtergebnisses vom 31.12. des jeweiligen Kalenderjahrs (z.B. bei GuV von 2014 den Kurs vom 31.12.2014)?
Vielen Dank!
Hi Andreas,
führst du dein Konto bei TD-Ameritrade in USD? Falls ja, brauchst du dir um den Wechselkurs keine Sorgen zu machen. Es wird der des Jahresendes genommen.
Ja, bei TD-Ameritrade kann man es nur in USD führen. In anderen Foren wurde dieses Thema auch diskutiert. Das Problem ist ja, dass der EUR/USD Kurs im (Steuer-)Jahr Schwankungen unterliegt. Die einen rechnen jede Order um, die anderen das EUR-Ergebnis eines ganzen Trades (buy und sell). Die einen nehmen Kurse aus dem Internet und die anderen Umsatzsteuerkurse vom FA (kann man runterladen, ein Kurs pro Monat). Die FA-Sachbearbeiter wissen es teilweise selber nicht und von einem las ich, dass er einreicht, was für ihn am günstigsten ist (Kurse Internet vs. Kurse FA). Die von dir beschriebene Lösung ist natürlich die einfachste, kann sich aber negativ auswirken bei steigendem USD-Kurs, weil dann der zu verst. Gewinn in EUR steigt. Vllt. gleicht sich das auch irgendwie aus über mehrere Jahre…
Wenn man ein Konto in USA hat und demzufolge in USD traded, zahlt man nach meiner Kenntniss zunaechst mal Steuern auf Gewinne IN DEN USA. Es gibt ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen USA und BRD, bei dem die Amerikaner das deutsche Finanzamt über ihren Abzug informieren. Wenn ich das richtig verstanden habe zahlst du dann eine eventuelle Differenz an den deutschen Staat.
Siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbesteuerungsabkommen
und http://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelbesteuerung
Das DBA tritt nur “automatisch” in Kraft, wenn man US Papiere bei einem Deutschen Broker handelt. Das reduziert für US die Quellsteuer auf 15% (die man bei einer NV-Bescheinigung z. B. auch nicht mehr zurück bekommt). Der Rest an Steuern ist je nach Situation hier zu bezahlen. Die US-Broker (bzw. US-Finanzaufsicht) verlangen von “Foreign Individuals” das Ausfüllen des “W8-BEN” – Formulars, was von der Steuer in den USA komplett befreit mit dem Hinweis im Formular, dass man in seinem Wohnsitzland versteuern muss. Machen TD und IB so. Das widerum verpflichtet bei Gewinnen zur Abgabe der Steuererklärung beim FA. Verluste werden aber auch vom FA auch anerkannt. Dem FA reicht ein einfacher Ausdruck bzw. Tabellenkalkulation. Ich habe mich entschieden, die Devisen-Kurse an den jeweiligen Ordertagen zu nehmen. So machen es die dt. Broker ja auch. Geht mit Tabellenkalkulation ganz einfach (SVERWEIS auf Devisenkurstabelle mit Datum als Schlüssel).
Hallo ForexChef.de,
bin ganz neu hier und hätte ein paar Fragen an Dich.
Habe mir Dein E-Book runtergeladen und auch bei Plus 500 ein Konto eröffnet.
Wie kann ich jetzt feststellen, welche Trades um die 70% Gewinnquote liegen?
Wo sehe ich das genau in der Ansicht des Kontos?
Habe Manschetten davor, etwas falsch zu machen. Bitte um Antwort, danke und LG Su
Ich verstehe deine Frage nicht ganz.
Plus500 kann dir nicht anzeigen wie sich die Kurse in Zukunft entwickeln werden. Eine Glaskugel haben die leider auch nicht 🙂
Hallo ForexChef.de,
ich frage deshalb, weil ich in dem folgenden Artikel (siehe Link) im untersten Abschnitt dsa gelesen habe.
Wie ist Deine Meinung dazu?
http://www.was-ist-denn.info/wordpress/verdient-jeder-viel-geld-im-internet/
Zitat:
….”Schritt 3 – Die Auswahl der Trades
Jetzt kommt der wichtigste Punkt – die Auswahl von der richtigen Trades. Schauen Sie sich genau an, wo die Rendite bei mehr als 70% liegt. In der Regel liegen Sie hier dann bei 7 von 10 Trades richtig! Das heißt, Sie sind langfristig in einem sehr hohen plus. Laut Robert Geiss kann man sogar auf alle Trades setzen, die bei mindestens 60% liegen. Wir empfehlen aber lieber auf Nummer sicher zu gehen und weitere 10% höher zu setzen. Also bei sämtlichen Trades mit einer Mindestrendite von 70%. Dies ergaben auch unsere persönlichen Tests. Sie werden dann in der Lage sein ein dauerhaftes Einkommen von mindestens 200 Euro pro Tag zu erzielen.”
Die 70% und mehr können mit einer guten Strategie gut erreicht werden (würde gerne den Beweis erbringen, wenn man hier Grafiken laden könnte).
Also nur meine Zahlen von MT4:
Ich handle Forex auf Basis der “ELLIOTT-Wellen” (bitte googlen) und wende dazu in H1 und H4 eine Progression an. Startkapital: 3000€, Stand heute 11.999€. Hatte einen einzigen gösseren Verlust, aber nicht, weil die Methode nicht funktionierte, sondern MT4 komplett abstürzte und -904€ verursachte. Habe daraufhin neuen Computer gekauft.
NEIN, NIEMALS eine MARTINGALE, bei der man nach jedem Verlust verdoppelt. Das mag im Casino ne Weile gut gehen (man kennt den Gewinn, gewinnt aber immer nur den 1.Einsatz). Fibonacci gehen nach der 5. Erhöhung auch stark hoch (man addiert die 2 letzten Einsätze: 1 1 2 3 5 8 13 usw.) Lucaszahlen sind noch wilder (1 3 4 7 11 18 29 usw). Perrinzahlen sind etwas gemütlicher: (1 2 3 2 5 5 7). In den meisten Fällen wende ich eine Padovan-Progression an (1 1 2 2 3 4 5 7 9 12 usw), die sich bewährt hat.
Nach 1302 trades folgendes Ergebnis:
Short Pos (won%) 369 (73,71%) Long Pos. (won %) 933 (77.28%)
Profit Trades (% of total) 993(76.27%)
Loss trades (% of total) 309 (23.73%)
Average profit trade 19.05 loss trade -32.30
Viel Glück
Wenn ich ein trading Konto “aufbauen” moechte und Zugewinne ueber einige Jahre dort belasse, ist die Einkommensteuer dann jaehrlich aber nur auf den (Zu)gewinn zu entrichten, wenn ich das richtig verstehe?
Beispiel: Ich zahle 10 000 Euro ein und verdopple diese. Die Einkommenssteuer ist dann nur auf 10 000 Euro zu berechnen. Ist das richtig?
Mfg
Ina
Hallo Ina,
ja genau so ist es richtig!
Hi ForexChef.de, tolle Website.
Eine Sache verstehe ich noch nicht ganz.
“Wer weniger als 7664€ Gesamteinkünfte im Jahr erzielt, ist von dieser Pflicht befreit. Zudem gilt, dass jeder der weniger als 801€ durch Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, keine Abgeltungssteuer zahlen muss.”
Ich verstehe dies so, das auf Kapitaleinkünfte über 801€ Abgeltungssteuer bezahlt werden müssen. Und auf die 7664 (Grundfreibetrag? der liegt inzwischen schon bei 8354€) Gesamteinkünfte muss … Einkommenssteuer gezahlt werden? Angenommen alle Einkünfte kommen aus dem Forex, dann würde doch nur die 25% Abgeltungssteuer anfallen, oder? Und wenn die Gesamteinkünfte zum Teil aus Forexerträgen, zum anderen Teil aus Arbeiterlohn besteht, muss dann alles unter der Einkommensteuer versteuert werden?
Vielen Dank für diese Seite und deine investierte Zeit
ich habe hier weitergestöbert und eine Antwort gefunden – danke!
Alles klar, falls noch etwas unklar sein sollte kannst du dich immer gerne melden 🙂
Hallo ForexChef.de,
danke für die Informationen.
Ich habe da noch eine Frage.
Unterliegen die Gewinne aus dem Forex-Handel (z.B. EUR/USD) über einen ausländischen Broker immer der Abgeltungssteuer, oder müssen diese Gewinne unter Umständen zum persönlichen Steuersatz versteuert werden?
Wenn ja, auf was ist zu achten ?
Vielen Dank im Voraus.
LG
Stephan
Hallo Stephan,
alle Gewinne sind zu deinem persönlichen Steuerstatz zu versteuern. Überschreitet dieser jedoch die 25% der Abgeltungssteuer, greift diese.
Moin ForexChef.de,
ich habe gerade erst mit dem Traden angefangen (auf 50€ Basis )und noch kaum Erfahrung. Habe ich das hier richtig verstanden, dass ich, wenn ich mit meinen Gewinnen im Jahr unter 801€ bleibe,
a) keine Steuern zahlen muss und
b) nichts dem Finanzamt melden muss?
Vielen Dank im Vorraus
Mit freundlichen Grüßen
Niemehr
Hallo Niemehr,
kurz und knapp: Ja das ist so korrekt. Wenn du eine jährliche Steuererklärung einreichst solltest du es aber angeben.
Mein Broker hat seinen Sitz in Großbritannien. Er kümmert sich nicht um Steuern und führt an die britischen Behörden keine Steuer ab.
Kümmern sich die britischen Behörden ohne mein Zutun um meinen in Großbritannien gemachten Gewinn?
Mit anderen Worten, unterliegt der Gewinn einer Doppelbesteuerung in Großbritannien und zugleich in der BRD?
Danke für die Mühe!
Hallo Karl,
die korrekte Antwort darauf wäre sehr umfangreich deshalb mache ich es kurz:
Für dich ist nur die deutsche Besteuerung interessant.
Dieser einfache Devisenhandel über Broker in Forex gehört zu den „privaten Veräußerungsgeschäften“ (§ 23 Einkommensteuergesetz).
Weil solche Geschäfte nicht als „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ gelten, werden sie nicht nach dem „gesonderten Steuertarif für Einkünfte aus Kapitalvermögen“ (§ 32d Einkommensteuergesetz) besteuert.
Ist die Pauschale von 25 % also doch nicht anzuwenden?
meine Quellen :
http://www.frag-einen-anwalt.de/Besteuerung-auslaendischer-Kapitalertraege—f265850.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Eink%C3%BCnfte_aus_Kapitalverm%C3%B6gen_(Deutschland)
http://www.aktienboard.com/forum/f22/spekulationssteuer-devisenhandel-t101057/
Habe Dank!
Kurz vorweg: Ich bin kein Steuerberater und kann dir keine verbindliche Antwort geben. Ich kann dir lediglich aus meinen Erfahrungen berichten.
Kur zu denen Quellen:
1. Ist nicht mit deinem Fall vergleichbar, da der Themenersteller nicht in Deutschland besteuert wird.
2. Meiner Einschätzung nach fällt der Devisenhandel “Einnahmen aus der Nutzung eines Geldkapitals nach § 20 Abs. 1 EStG” und nicht zu “privaten Veräußerungsgeschäften”
3. Das Thema ist aus dem Jahre 2007 und somit vor der Reformierung der Besteuerung verfasst wurden.
Hallo ForexChef.de,
habe mit großem Interesse die Beiträge gelesen und möchte dir erst einmal für dein Engagement hier danken. Deshalb möchte ich auch noch ein paar Fragen an dich richten. Habe dieses Jahr mit dem Traden (Forex) begonnen. Bisher nur Aktien gehandelt. Bin mit Forex zur Zeit auch knapp 3.000€ im plus. Auf meinem Jahresauszug des Brokers sehe ich nun folgende Positionen. Brutto GuV, Kommission, Rollover, Netto GuV. Meine erste Frage wäre nun: In welcher Zeile der KAP muß ich was eintragen? Gehören Kommission und Rollover – also Zinsen – in die Abteilung Werbungskosten?
Desweiteren habe ich hier gelesen, dass man Termingeschäfte mit Aktiengewinnen/verlusten gegenrechnen kann. Das habe ich mal anders gehört. Aktiengewinne können in Deutschland ausschließlich mit Aktienverlusten gegengerechnet werden.
Und noch den 3. Punkt. Um meine Gewinne zu realisieren habe ich einen VPS (virtueller Server) laufen. Ausserdem habe ich mir verschieden EAs (Expert Advisors) angeschafft. (Bitte im folgenden keine Diskussion eröffnen, dass EAs nicht funktionieren, etc., Bei mir funktionieren sie). Diese müßte ich ja als Werbungskosten absetzen können. Frage: Trägst du diese Kosten ins Formular (Werbungskosten-Steuererklärung) ein oder machst du das alles in einem gesonderten Beiblatt (jahresabrechnung) und gibst dann nur die Endsumme (GuV netto) in der Steuererklärung an?
Ich würde mich freuen von dir zu hören (lesen). Danke schon mal im Voraus.
Hi,
seit der Einführung der Abgeltungssteuer können keine Werbungskosten mehr angeführt werden.
Quelle: http://www.etl.de/aktuelle-themen/abzugsverbot-fuer-werbungskosten-bei-kapitaleinkuenften-teilweise-unzulaessig
Damit sind denke ich alle Fragen geklärt. Falls nicht, schreib mir gerne noch einmal!
Viele Grüße,
ForexChef.de
Hallo zusammen,
da man keine Werbungskosten geltend machen kann, kann das bei der Nutzung von Copytrading zu unschönen Ergebnissen führen. Es gibt durchaus EAs, die bis zu 50% Provision / Gewinnbeteiligung einfordern, mindestens 20-35% sind eher die Regel.
Wenn ich nun z.B. 1000 Euro Gewinn gemacht habe, gehen davon 500 Euro an den Signalgeber. Trotzdem muss ich die 1000 Euro voll versteuern mit 263,75 Euro (ggf. plus Kirchensteuer). Damit bleiben mir von 1000 Euro Gewinn gerade einmal 236 Euro (also gut 23%) übrig.
Übersehe ich hier etwas, oder ist das Verhältnis wirklich derartig schlecht? Die Option, alles mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern gibt es wahrscheinlich nur, wenn man mit Geld aus dem Betriebsvermögen tradet?
Dann würde man nur 500 Euro versteuern, im schlimmsten Fall mit 42%+Soli = 44,31%, so dass mit am Ende netto immerhin gut 278 verbleiben würden und ich eventuelle Verluste leichter geltend machen könnte.
@ PlanB
dein beitrag liegt schon ´ne weile zurück.
weiter unten in deinem text hab ich gelesen, dass du in VPS und EAs investiert hast. möchte nicht aufdringlich sein und nehme es dir auch nicht übel, wenn du nicht antwortest. kannst du mir lediglich die jeweiligen anbieter (VPS & EAs) nennen, wo du dich bedient hast? werde dich nicht mit weiteren fragen á la: wie und was hast du eingestellt, damit´s funzt, etc. belästigen.
danke im voraus
Meine Frage gilt der Steuererklärung. bezogen auf ein !!! ausländischen Broker!!! Muss ich, wenn ich mein gesamtes Kapital im Laufe des Kalenderjahres verliere, dies bei der Einkommenssteuererklärung im kommenden Jahr geltend machen? Ich stelle diese Frage mit folgendem Hintergrund: Man macht ja durchaus hin und wieder kleine Gewinne. Aber wenn zum Jahresende Kein Gesamtgewinn zu verzeichnen ist. Muss man dies bei der Steuererklärung im kommenden Jahr angeben? oder habe ich keine Konsequenzen zu befürchten, wenn ich KEIN + erwirtschaftet habe?
Beispiel: Januar 2015: + 1000 Euro, April 2015: +50000 Euro, 31.12. 2015: 0 Euro!
Was passiert, wenn ich es dem Finanzamt verschweige, dass ich alles verloren habe?
Lieber ForexChef.de,
Zum Thema vom 7. September 2014 – unrealisierter Verlust wird bei der Steuer angerechnet.
Welches Gesetz oder welche Vorschrift oder welches Urteil ist dafür die Grundlage?
Im Netz finde ich dazu nichts und vom Steuerberater die Auskunft zu kriegen ist auch nicht immer einfach.
Danke für die Antwort.
Karl
Hallo zusammen,will mich vergewissern das ich es richtig verstanden habe.
Wenn ich pro Monat nicht mehr als 801€ und im Jahr nicht mehr als 7662€ erwirtschafte dann muss ich nichts ans Finanzamt abführen?
LG
Hier dazu mehr: http://www.zinsen-berechnen.de/neuerungen/steuerfreibetrag.php
Hi,also doch aufs Jahr gesehen 🙁 trotzdem danke
Hallo ForexChef.de,
danke für deine hilfreichen Beiträge! Folgende Frage:
Im vergangenen Jahr habe ich bei einem Broker mit Hauptsitz in London getradet. Zwischendrin gab’s mal kleinere Gewinne aus Trades, aber am Ende insgesamt ein Totalverlust meines eingesetzten Kapitals. Abgeltungssteuer wurde natürlich nicht abgeführt.
Frage1: Bin ich verpflichtet, trotz Totalverlustes, diesen in der Einkommensteuererklärung anzugeben? Über’s ganze Jahr gesehen habe ich ja keinen Gewinn erzielt. Und den Verlust möchte ich auch nicht übertragen und gegen mögliche künftige Gewinne anrechnen lassen.
Frage2: Falls ich den Verlust doch in der Steuererklärung angeben muss, auf welchem Formular und in welcher Zeile muss ich dies tun?
Frage3: Vom Broker erhielt ich ein Willkommensguthaben. Das ist steuertechnisch nicht relevant, oder? Es geht nicht in meine Verluste ein, richtig?
Danke dir im Voraus für deine Antwort 🙂
Viele Grüße
Daniel
Hi Daniel,
in deinem Fall würde ich die Sache auf sich beruhen lassen und keine Angaben machen. Damit hat es sich dann erledigt.
Viele Grüße,
ForexChef.de
Sehr gut. Danke für deine schnelle Antwort!
Hallo ForexChef.de,
um den Gewinn zu ermitteln – wie sieht es bei einem PAMM Account (Broker im Ausland) aus.
Muss ich mich auf Balance oder Equity beziehen? Falls dir eine gesetzl. Grundlage bekannt,
wäre dies hilfreich als zusätzl Information.
Kann ich meine Verluste nur auf das nächste Jahr beziehen oder auf mehrere Jahe.
Hintergrund: Der Verlust war so extrem, dass es mindestens 2-3Jahre benötigen wird diese wieder ‘reinzuholen’
(wenn alles gut läuft)
Vielen Dank für die Bemühungen im Voraus.
Gruß,
Grady
Hallo, ich habe einen ähnlichen Fall. Hast Du bereits eine Antwort auf deine Frage finden können. Ich hab das Problem, dass das FA die Bescheinigung über die Verluste von einem ausländischen Broker nicht anerkennt und ich diese somit nicht gegen Gewinne gegenrechnen kann.
Grüße, Matze
Hallo Matze,
ich habe leider noch keine Antwort bekommen und weiß immer noch nicht, ob ich
mich auf Equity (das alle P/L beinhaltet – sprich closed und open) oder auf Balance
( nur closed P/L) beziehen soll.
Der PAMM Manager hat leider viele ‘schlechte’ open P/L; somit sieht mein Balance Konto
nach viel Gewinn, aber wenn man die Open P/L hinzunimmt, dann habe ich ein großes Minus
Hast du schon mehr rausbekommen?
Gruß,
Grady
Hallo, ich habe in 2015 mit Forex angefangen, jedoch nur Verluste gemacht in 2015… Muss ich die Verluste bereits in der Steuererklärung angeben, oder kann ich sie erst mit den Gewinnen aus 2016 angeben? Gibt es bei den Steuern einen so genannten Verlustvortrag? Danke für die Antwort. Gruß, Burkhard
Ich bin hier neu
Wollte mit devisen Handel versuchen. Wenn ich Ol kaufe dann kann ich es auch verkaufen, aber wie ist es bei Währungsparen. Ich habe ja nur Euro. Ich kann doch nur Euro verkaufen Oder?
Hallo forexchef.de,
mit Interesse habe ich die Kommentare verfolgt und bin mir in Sachen Besteuerung noch nicht ganz im klaren, wie diese zu vollziehen ist.
Fall I: deutscher Broker mit automatischer Abführung der 25% Abgeltungssteuer, Gewinnanteil der erneut gesetzt werden kann beträgt somit automatisch 75%
in Zahlen:
Einsatz:100€ – Gewinn 200€,
Automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer i.H. von 25€ auf 100€ Gewinn
Gutschrift auf Brokerkonto 100€ Einsatz und 75€ Gewinn = 175€
Reale Steuerlast ist somit abgezogen.
Fall II: ausländischer Broker ohne automatische Abfuhr der 25% Abgeltungssteuer,
Gewinnanteil der theoretisch gesetzt werden kann somit 100%
In Zahlen:
Einsatz:100€ – Gewinn 200€,
Keine automatische Abfuhr der Abgeltungssteuer i.H. von 25€ auf 100€ Gewinn
Gutschrift auf Brokerkonto 100€ Einsatz und 100€ Gewinn = 200€
Theoretische Steuerlast ist somit nicht abgezogen abgezogen,
reale Steuerlast sollte jedoch weiterhin 25€ betragen.
Beispiel:
ich mache mit 5.000€ 10 trades 4.000€ im lfd Jahr Gewinn.
Nach Fall I verliere ich nun nach automatischen 25% Abzug (1000€) den Maximalbetrag i.H von 5000+3000€ und bin dem FA in nichts schuldig.
Nach Fall II verliere ich wegen der Verfügbarkeit des “Steueranteils” den Maximalbetrag i.H. von 5000+4000€.
Frage I:
Bin ich dem FA dann noch den verlorenen “Steueranteil i.H. von 1000€ schuldig, oder gilt hierbei zur Besteuerung nur der Restbetrag aller Gewinne (=0€) als Abgeltungssteuerpflichtig?
Frage II:
Hierbei habe ich doch im letzten Trade Geld gesetzt, das der Logik nach dem FA gehört und somit einer theoretischen Steuerhinterziehung gleich kommen müsste, oder?
Frage III:
Sollte vorsorglich der Steueranteil von jeden Ertrag auf dem Konto zurückbehalten werden oder kann der Bedenkenlos im Folgetrade gesetzt und evtl. verloren werden?
Im Eintrag vom 19.September 2014: 10:59 wird das zwar schön dargestellt wie es sich aufgrund der Grenzen verhält, aber leider nicht erläutert wie es sich aus steuerlicher Sicht verhält.
Hallo forexchef.de,
ich hätte eine Frage zur Gewinnmitnahme!
Wann und wie oft kann ich meine Gewinne im Jahr vom meinem Trader (FXFlat) sich auszahlen lassen, auf mein Girokonto überweisen?
Oder kann ich meinen Gewinn erst auf mein Girokonto überweisen, wenn ich im neuen Jahr die Einkommensteuererklärung gemacht habe?
Fallen bei der Auszahlung/Überweisung auf Girokonto zusätzliche Kosten/Boni an meinen Trader an?
Viele Dank
Martin
Habe deine Anfrage direkt an FXFlat weitergeleitet und folgende Antwort erhalten:
“Generell können Sie jederzeit so oft Sie möchten Geld von Ihrem Handelskonto auszahlen. Sie müssen lediglich beachten, dass die Steuer bei unserem deutschen MetaTrader 4 Konto jeweils zum Monatsanfang abgeführt wird und wenn Sie in einem Monat bereits Gewinne erwirtschaftet haben, müssen Sie darauf achten, dass Sie genug Kapital auf dem Konto lassen, um die Steuer abzuführen (Bsp.: wir haben heute den 25.07. 2016, Sie haben 1250 ,- € auf dem Konto, wovon Sie 1000,- € Gewinn in diesem Monat erwirtschaftet haben, dann müssten Sie mindestens ca. 250,- € auf dem Konto stehenlassen, damit am 01.08.2016 noch genug Kapital auf Ihrem Konto ist, um die Steuer in Höhe von ca. 250,- € abzuführen). Es entstehen keine zusätzlichen Kosten bei Auszahlungen auf Ihr Girokonto.”. VG, dein ForexChef.
Hallo forex-Chef.de,
angenommen ich hätte in den Jahren 2011,2012 und 2013 insgesamt 70.000,00€ Verlust mit unzähligen Trades beim Traden ( Forex) gemacht.
Wenn ich jetzt im Jahr 2016 beim gleichen Brooker (Anbieter) Startbeträge einzahle und insgesamt 20.000,00€ Gewinn einfahre, und diesen auf mein deutsches Konto transferiere, muß ich dann darauf Steuern zahlen?
Ich hätte ja eigentlich immer noch insgesamt 50.000,00 € Minus im Gesamt-Traden der vorangegangenen Jahre. Ich liege also eigentlich noch weit im Verlust.
Meine Frage ist also, wird Steuer erst bei erreichen von Gewinnen insgesamt, oder auf das
DERZEITIGE / ABGELAUFENDE JAHR bezogen?
MfG C.
Ich möchte meinen eigenen rucksack verkaufen mit virtuellen items von tf2 wert knapp 6000 us $. Muss ich auf was bestimmtes achten? Wüürde das ganze über ne trade plattform aus den staaten machen. Und es ist nicht für den gewerblichen zweck sondern als privatperson .
Hallo Forex-Chef,
in Ihrem Kommentar vom 26.04.2014 um 6:57 schreiben Sie, dass Verluste im Forex-Handel
im nächsten Jahr, also im Folgejahr mit Gewinne verrechnen werden können. Gilt diese Regelung noch heute ? Habe nämlich mehrmals gelesen, dass das speziell beim Forex-Handel dies nicht möglich ist. Für eine Richtigstellung wäre ich Ihnen sehr verbunden und
danke im voraus Heribert
Hallo Heribert,
laut meinem derzeitigen Kenntnisstand ist dies so bei Devisenverlusten oder Devisengewinnen: bei der Einkommenssteuer müssen diese mit angegeben werden, Gewinne/Verluste müssen von der Bank / Broker anhand einer Bescheinigung ausgestellt werden als Nachweis für das Finanzamt. Mich würde interessieren, wo geschrieben steht, dass dies so nicht der Fall sein soll. In jedem Falle lasse dich darüber bitte von einem Steuerberater fachgerecht beraten. Ansonsten gebe ich deine Frage gerne für die anderen Leser frei. Dein ForexChef.
Hallo Forex-Chef
Ich komme aus Österreich!
Ich teste gerade die Demoversion von Plus 500 und bin sozusagen Neueinsteiger in diesem Geschäft.
Daher meine Frage ?
Was muss ich machen um nicht mit dem Österreichischen gesetz in Konflikt zu kommen Versteuereung, Gewerbeanmeldung usw .
MFG
Hallo nach Österreich,
ich kann mir nicht vorstellen, dass die Gesetze großartig anders sind in Österreich zwecks Gewerbeanmeldung als Daytrader. Ich gehe davon aus, dass es auch in Österreich so ist, dass du kein Gewerbe explizit für das Daytrading benötigst.
Zu den Steuern, ich gehe aktuell davon aus, dass es keine direkte Finanztransaktionssteuer in Österreich gibt, also anders als die Pauschale von 25% in Deutschland, ich gehe davon aus, dass sich dies aber bald ändern wird in Österreich, somit werden die persönlichen Einkommenssteuersätze herangezogen.
Ich schlage dir vor, anders als dich nach meinen Informationen hier zu richten, dich besser von einem Steuerberater aus Österreich beraten zu lassen, dass ist immer der beste Weg. Viele Grüße und viel Erfolg mit dem Traden auf Plus500, teile uns deine Erfahrungen mit Plus500 im Plus500 Test mit, Dein ForexChef.
Hallo Forex Chef,
ich habe alle Beiträge und Ihre Kommentare gelesen, alles wirklich sehr interessant !!!!
Ich habe eine Frage zur Versteuerung im Forexhandel, wobei mir bis jetzt keiner weiterhelfen konnte.
Bei eingen Brokern gibt es ein “Bonus”, d.h. man bekommt zusätzlich zu dem eingezahlten Geld noch weiteres Geld “gutgeschrieben” from Broker.
Wird dieser Bonus als Gewinn betrachtet und versteuert ?
Danke im voraus und LG
Rookie
Hallo Rookie,
ich gehe davon aus, dass dies ganz normal als Einnahme gilt und daher versteuert werden muss. Dein Steuerberater klärt dich sicher zu 100% darüber auf. Aber ich würde aus meiner Erfahrung es so sehen.
VG,
Dein ForexChef.
Ich handle bei Plus 500. In welchem Land müssen die Steuern bezahlt werden? (wohne in Deutschland) Kann es auch sein dass ich in 2 Ländern Steuern zahlen muss bzw. wenn ja kann man sich die aus einem Land wieder zurückholen, denn soweit ich weis ist Doppelbesteuerung verboten?
Hallo Markus, ich sehe das so, dass Du in Deutschland auf die Gewinne Steuern zahlen muss. Da Du ja nichts in das Ausland exportierst, sollten auch keine Drittland-Steuerschwellen heran gezogen werden. Informiere Dich darüber am Besten bei einem Steuerberater. Viele Grüße, Dein ForexChef.
Hallo miteinander,
wie ist das eigl mit binären Optionen. Sind die Gewinne ähnlich zu versteuern oder gilt da das Steuerrecht von Glücksspiel?
Viele Grüße
Hallo Hans, binäre Optionen sind kein Glücksspiel. Du tradest an realen Finanzmärkten in Form von einer “Wette” ob der Kurs eines Assets steigt oder fällt, dies ist mit Nachrichten, Chart-Verläufen / Diagrammen oft interpretierbar und somit kein Glücksspiel, bei dem ich vorher nicht weiß, ob rot, schwarz oder 0 erscheint beim Roulette. Daher wird es so versteuert, wie z.B. Gewinne oder Verluste aus dem Forex-Trading, es sind Finanzmarkt-Geschäfte. Dein SteuerberaterIn klärt dich darüber im Detail auf. Viele Grüße, Dein ForexChef.
Hallo,
Wie ist es mit den Versicherungen? Kranken Pflegeversicherung usw. Ich muß mich ja Pflichtversichern wenn ich von niemanden Geld bekomme als Trader. Wie hoch sind ca die Kosten?
Andere Frage. Wenn ich in Hartz4 rutsche aber freiwillig auf Hartz4 verzichte, muß ich dann Abgeltungssteuer zahlen? Trade schon seit 15 Jahren und bin seit 8 Monaten in Alg1.
Hy ForexChef,
Danke das du dir hier die zeit nimmst und auf sämtliche fragen eingehst. Ich investiere nebenher selbst Geld in Tradingfirmen. Ich versteh allerdings nicht wie Gewinne zu versteuern sind wenn diese direkt wieder reinvestiert werden in Manager Dienstleistungen. Beispiel:
Ich investier 3000€. Nach ein jahr habe ich auf meinem Firmenkonto 5000€. Theoretisch müsste ich ja jetzt auf 1199€ (2000€ Gewinn – 801€ Feibetrag) 25% steuern zahlen?!
Was passiert wenn ich die 2000€ Gewinn schon längst reinvestiert habe? Also wenn zum Zeitpunkt der Steuererklärung mein Firmenkonto 0,- beträgt.
Wäre für jede Hilfe dankbar.
Hi Martin, auch hier wieder, ich bin kein Steuerberater, daher solltest du solche Fragen direkt an Fachleute stellen, dies ist nur meine Interpretation: Ich denke das es eher so läuft, du verdienst mit 1 Trade Geld, somit musst du an diesem Finanzmarktgeschäft 25% Steuern abführen, dies tut man normaler Weise einmal im Jahr mit der Steuererklärung für das Vorjahr. Investierst du dieses Geld zu 100%, also den Gewinn, ändert das nichts an der Steuerschuld, so könnte man sich ja immer kurz vor Jahresende an der Steuerschuld vorbeischleichen. Wie gesagt, nur meine Meinung. Viele Grüße, ForexChef.
Guten Morgen ForexChef,
Habe mal eine Frage, wenn der Gewwinn noch in Aktien inverstiert ist verändert der sich ja ständig. Muss ich bei der Steuererklärung dan nur das angeben was ich auf meinem Kapitalkonto zur verfügung habe? Ich Trade nur Nebenberuflich. Danke schon mal im vorraus
Lg.Rene
Hallo Rene, meine Antwort ist wie immer nur meine persönliche Meinung, ich bin kein Steuerberater, für eine 100% korrekte Antwort wende dich bitte an Fachleute. OK, wie schaut es aus mit den reinvestierten Gewinnen, die z.B. beim CopyTrading bei eToro direkt wieder reinvestiert werden. Sobald eine Position im Gewinn geschlossen wird, muss dieser Gewinn versteuert werden, setzt du diesen Gewinn direkt wieder ein um eine neue Position zu eröffnen, bleibt diese Steuerschuld weiterhin bestehen, im Prinzip setzt du teilweise Steuern ein, um weiter zu traden, kein zu unterschätzendes Risiko, ich würde also raten ein Gewinn- und Verlustbuch zu führen und frühzeitig Steuern auf die Seite zu packen und gemütlich weiter traden, ggf. hast du bereits einen Puffer für Steuern geschaffen, dann ist es ja kein Problem mit dem Gewinn aus einer Position direkt wieder eine neue Position zu öffnen. Gleich verhält es sich bei Positionen im Minus, diese kannst du einzeln gegen den Gewinn geltend machen. Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen. Viele Grüße, Dein ForexChef.
…. und schon haben wir das Problem mit dem Traden unter Palmen……
Hallo zusammen. Bräuchte eine Info über die Steuerpflicht beim Traden aus dem Ausland. Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
Ich bin Deutscher Staatsbürger und werde meinen Wohnsitz in Deutschland aufgeben und nach Australien ziehen. Dort darf ich offiziell erst arbeiten oder Einnahmen haben, wenn ich eine Aufenthaltserlaubnis bekomme. Solange gelte ich dort als Urlauber. Ich werde mich dort länger als 183 Tage im Jahr aufhalten. Also wird mein erster Wohnsitz in Australien sein. Eigentlich wäre ich dann in Australien steuerpflichtig !? Muss ich trotzdem in Deutschland Steuern aus den Tradinggewinnen abführen? In Australien geht das ja nur wenn ich eine Steuernummer habe, die ich aber nicht haben darf, solange ich kein Aufenthaltsrecht habe. Mein Broker sitzt in London. Also versteuere ich nicht sofort. Wo bin ich nun steuerpflichtig ? Danke.
Hallo ForexChef,
2 Fragen:
Fallen Gewinne bei “Wett-Brokern”, wie 24Option & Co. ebenfalls unter das Abgeltungssteuergesetz oder sind das Glücksspiele, worauf man meines Wissens nach keine Steuern abtreten muss?
Erklärst du mir bitte nochmal diesen Freibetrag von 7660Euro?
Vielen herzlichen Dank für deine Zeit.
Hallo Oliver, ich sträube mich bei der Aussage “Wett-Broker” in Bezug auf Optionen. Alles beim Trading ist eine Wette, eine Wette auf aufsteigende oder absteigende Kurse. Nur Optionen als Wette zu bezeichnen ist falsch, es ist kein Casino, Chancen können erkannt und genutzt werden.
Wie ich es schon mal geschrieben habe, gilt natürlich auch bei Options-Brokern die Abgeltungssteuer.
7664 Euro ist das Existenzminimum pro Kalenderjahr. Einkünfte über diesem Minimalbetrag müssen versteuert werden. Da ich kein Steuerberater bin, kann ich hier nur nach bestem Wissen und Gewissen deine Fragen beantworten. Bitte wende dich im Einzelfall an deinen Steuerberater. VG, Dein ForexChef.
Hallo, wie sieht es eigentlich aus mit der Spekualtionssteuer? Ist die nicht weit wichtiger bzw. kann sehr intensiv bei einem Verkauf/Rausnahme aus dem Konto ausfallen ? Das wird hier nicht erwähnt…..oder habe ich es überlesen?
Danke und Grüße
Hallo Claudia, bringst du hier vielleicht die Spekulationssteuer mit der in 2009 eingeführten Abgeltungssteuer durcheinander? (Seit 2009 wird die Abgeltungssteuer auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällig. Davon behält das Finanzamt 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und seit Januar 2015 auch Kirchensteuer ein.) Lass dich einmal von Deinem Steuerberater beraten, wie deine persönlichen Freibeträge ausfallen und natürlich auch zwecks Abgeltungssteuer. VG, Dein ForexChef.
Hallo, ich habe einige Fragen. Ich trade mit Kryptowährungen seit einigen Wochen auf binance.com
Heißt ich tausche verschiedene Coins untereinander. Das Problem dabei ist, das durch das ständige fallen und steigen der verschiedenen Kryptowährungen der Gewinn pro Trade nur sehr schwer bis gar nicht zu ermitteln ist, da ich unter anderem die automatische Kauf/Verkauf Optionen nutze, somit auch Trades zustande kommen während ich z.B. schlafe. Reicht es für das Finanzamt den Gesamtgewinn einzutragen? Ich bin vor 3 Wochen mit 500 Euro eingestiegen und bin derzeit bei ca 6500 Euro. Also ein Gewinn von 6000 Euro. Nun mal hochgerechnet ich hätte nächstes Jahr einen Gewinn von insgesamt 100.000 Euro, kann ich das dann so angeben ohne jeden einzelnen Trade aufführen zu müssen? Wie gesagt es Einzeltrades sind schwierig bis teilweise gar nicht zu ermitteln. Nur eben der Gesamtgewinn von/bis…
Immer wieder habe ich im Zusammenhang mit dem Thema Forextrading und Steuern von den beiden Begriffen Auslieferungsanspruch und Barausgleich gelesen. Beim Auslieferungsanspruch hat der Trader gegenüber dem Broker (zumindest theoretisch) das Recht Devisen ausgehändigt zu bekommen. Man wäre dann tatsächlich im Besitz von Fremdwährung. Beim Barausgleich geht es lediglich um eine Partizipation in Form einer Ausgleichszahlung, man ist nicht im Bestitz von physischen Devisen.
Diese Unterscheidung gibt es, weil Devisen als reale Wirtschaftsgüter verstanden werden (klar, ich kann Dollar oder was auch immer ja in Scheinen in Händen halten). Je nachdem, ob man mit dem Broker einen Vertrag mit Auslieferungsanspruch oder Barausgleich hat wirkt sich das steuerlich anders aus. Im Falle von Auslieferungsanspruch und damit physischem Besitz von Devisen wird der Einkommenssteuersatz fällig, im Falle von Barausgleich wird die Kapitalertragssteuer plus Soli (+Kirchensteuer) fällig.
Meine Frage: Ist der Forexhandel, egal mit welchem Typ Broker (ECN, STP, Market Maker) nicht ohnehin ein Barausgleich, um in dieser Sprache zu bleiben? Ich würde es jedenfalls sehr exotisch finden, wenn ich als Trader vom Broker die Herausgabe von Devisen verlangen könnte ^^
Hallo, ich will mit dem traden anfangen und beschäftige mich sehr gerade damit. Eine frage bezüglich Gewinne und Steuern habe ich noch. Ab wann wird ein Gewinn als Gewinn gesehen? Also ich bin online angemeldet. Muss der Gewinn erst angegeben werden, sobald man es auf sein richtiges Konto auszahlen lässt oder gilt das auch schon für das “rumliegen” beim Online-Trading Konto auch?
Auf jeden Fall, jeder Trade zählt. Berate dich vorab mit deinem Steuerberater, damit sichergestellt ist, dass der Broker alle Voraussetzungen erfüllt, z.B. ein detaillierter Jahreskontoauszug mit allen Trades und wie du Gewinne oder Verluste aus dem Vorjahr mit in das nächste Jahr korrekt nimmst…
Hallo, ich habe eine Frage. Da ich selbst keine Zeit habe mit binären Optionen zu handeln überlasse ich das Geld einem professionellen Trader. Der Trader sitzt nicht in Deutschland und ist lizensiert aber handelt an einem Online-Broker. Wie sieht es hier mit der Versteuerung aus? Gilt die Abgeltungssteuer von 25% bei jedem Gewinn, der mir quasi ausgezahlt wird, ganz normal wie als wenn ich den Gewinn gehandelt hätte?
Die Firma InvestingPro mit dem Broker Gregor Hann, hat mir folgendes geschrieben:
1.Unterlage steht deine ID 2. Eine Unterlage wo steht deine Adress 3.Füllen und un- terzeichnen die Auszahlung Vertrag mit deine Bank Daten wo Sie wollen deine Kapital zu- rückziehen 4. Unterzeichnen die beide steuern Formate 5. senden ein Beleg wo steht das Sie haben deine Steuern bezahlt. Jeder Kunde am ende des Geschäft bezahlt ein steuern 21% Wir können diese Kapital nicht von deine Balance reduzieren, weil wenn wir haben ein kontrolle von MIFID oder Finazkommission in die Moment das wir senden dei Kapital zurück, es sieht aus wie ein ilegal Geschäft als ob wir versuchen einige Verpflichtungen zu vermeiden. Deine Kapital 5004.47 Euro ist gesperrt von unsere Finanz bis die Moment das sie senden alles nötigen Unterlage danach dauert bis 7 tage ( Finanz wird Kontrollieren deine Unterlage und wird deine kapital zurück denden in deine Bank)
Frage: Ist eine Vorauszahlung der Steuer Normal?
Hallo, ich betreibe mein Forexhandel über FXCM über ein Konto in Schweizer Franken. Die jährlich ermittelte Zinsgewinne und die jeweilihgen Wechselkursgewinne von geschlossenen Positionen unterliegen der Abgeltungssteuer da diese zugeflossen sind. Da das gesamte Konto in CHF geführt ergeben sich auch hier Gewinne oder Verluste. Sind diese erst nach Rücktausch in EUR steuerlich relevant? Vielen Dank im voraus für die Auskunft
Hallo Forex Chef,
vielen Dank erst einmal für die ganze Mühe die Sie sich hier machen.
Ich möchte demnächst mit dem CFD / Forex Trading bei einem ausländichem Broker beginnen. (nebenberuflich)
Nehmen wir an ich starte mit 1000 € im Januar 2019 und erziele bis 31.12. einen Kontostand beim Broker von 3000 €. Habe also 2000 € Gewinn von denen ich den Freibetrag von 801 € abziehe, d.h. ich müsste von den 1199 € 25% Abgeltungssteuer + Soli an das FA abführen? soweit korrekt?
Muss ich auch meine Angaben bei der Steuererklärung machen, wenn ich unter dem Freibetrag von 801 € liege? Angenommen ich mache aus 1000 € bis 31.12 1500 € .. muss ich diese 500 € steuerfreien Gewinn überhaupt angeben oder kann ich das mir sparen in der Steuererklärung?
LG
Florian
Wenn du nirgends anderswo einen Freistellungsauftrag abgegeben hast, oder sonstige Kapitaleinnahmen hast, kannst du dir das sparen. Aber Achtung, Auch Zinsen auf Bausparverträge, manche Lebensversicherungen und Gewinne bei Fonds zählen dazu
Hallo Zusammen,
habe ein Problem mit Fibonetix.
Habe anscheinend großen Gewinn gemacht, Account wurde gesperrt, die Auszahlung soll erst möglich sein wenn ich die Steuern dafür vorab bezahle.
Kann das sein?
Bitte um Antwort Danke!!
Bin in der gleiche Lage, habe Gewinn gemacht, mein Traderkonto wurde ohne Begründung manipuliert durch Löschen der profitabelsten Trades, macht immerhin mehr als 60% des Gewinns aus, und dann wird die Auszahlung zusätzlich von Bezahlung einer Steuer in Höhe von 15% an einen Zahlungsabwickler abhängig gemacht, den niemand kennt. Das riecht alles verdammt nach Betrug, denn Quellensteuer wird immer durch Einbehalten bezahlt. Blöd nur, dass Quellensteuer nur unter bestimmten Umständen anfällt (z.B. nicht für Trades mit Krytowährungen, da diese in Deutschland selbst versteuert werden müssen, wenn man in Deutschland einkommensteuerpflichtig ist. Steuerzahlungen an irgendeinen unbekannten Dritten sollte misstrauisch machen, vor allem wenn als Zahlungsempfänger irgendeine Trading UG, die nicht einmal im Handelsregister registriert ist, benannt wird. Für wahrscheinlich halte ich, dass man um die so genannte Steuerzahlung erleichtert werden soll, und dafür überhaupt keine Gewinnauszahlung kommen wird. Mein Tipp: Strafanzeige!
11.07.2019
Hallo,
ich habe 2017 und 2018 bei FINMAX Verluste mit binären Optionen gemacht.
Warum werden diese mir in der Steuererklärung nicht ausgewiesen?
hallo
ich trade bei einem ausländischen Broker
jetzt bei der Auzzahlung verlangt er vorneweg 24% Steuer
ich dachte ich müsste das erst in Deuschland bezahlen, oder ist das normal das sie es vorher tun können, und wie ist es dann hier in Deutschland, muss ich das Geld dann nochmal versteuern?
Guten Tag,
ich mache Warentermingeschäfte (Kupfer, Nickel, Zinn usw.) bei einem ausländischem Brocker. Die Transaktionen werden in USD abgewickelt und der Brocker führt mein USD Konto auf dem Gewinne und Verluste gebucht werden.
NUN DAS PROBLEM: Mein Steuerberater sagt ich müsste je3den Einkauf und jeden Verkauf in Euro zum Tageskurs für die Steuererklärung umrechnen und zwar an dem Tage wo ich den Auftrag zum Kauf oder Verkauf gebe, obwohl ich in USD bleibe. Das führt zu kuriosen Ergebnissen.
So habe ich in 2017 einen Gewinn und bei der Steuererklärung einen Verlust
in 2018 dagegnen hatte ich einen Verlust, aber in der Steuererklärung einen Gewinn.
Ist es nicht fairer für den Fiskus und den Steuerzahler, den Saldo zwischen Gewinnen und Verlusten zum Jahresende in Euro umzurechnen? Das würde den Tatsachen entsprechen.
Auf Ihre Antwort und Kommentare bin ich sehr gespannt