Trading und Steuern – Wie sieht die Realität tatsächlich aus?
Viele Menschen träumen davon neben dem Beruf ein zweites Standbein aufzubauen, oder sogar den Job an den Nagel zu hängen. Die variablen Arbeitszeiten und die persönliche Freiheit der Zeiteinteilung sind sehr verlockend, als von 9 bis 5 seinen Bürojob herunter zu reißen.
Diesen Schritt zu wagen erfordert jedoch viel Mut und Courage. Wer in Deutschland lebt muss sich zudem mit einem Gewirr aus Gesetzen auseinandersetzen, in dem viele den Wald vor Augen nicht sehen. Immer häufiger werden mir Fragen bezüglich der Steuerproblematik gestellt. Scheinbar interessiert es viele Menschen auch, ob ein Gewerbe zum Traden angemeldet werden muss.
Das ewige Thema mit den Steuern:
Oft hört man Leute darüber schimpfen, wie kompliziert das deutsche Steuersystem ist und welche Steine einem damit in den Weg geworfen werden. Für viele Berufe und Nischen ist dies zweifelsfrei der Fall, doch Trader genießen Narrenfreiheit.
Die Abgeltungssteuer beträgt 25%. Das bedeutet, dass ein Trader vom Überschuss ein Viertel an das Finanzamt abführen muss. Dazu gesellen sich aktuell der Solidaritätsbeitrag, sowie gegebenenfalls die Kirchensteuer. Das war’s!
Eine simplere Lösung kann ich mir persönlich nicht vorstellen und ich bin mit dieser auch sehr zufrieden. In der Regel zahlt man weitaus weniger, als ein Angestellter und hat einen großen Freiraum. Wer bei einer deutsche Bank handelt muss sich um nichts Sorgen machen, da diese bereits die Abgeltungssteuer an das Finanzamt abführt. Wer bei einem ausländischen Broker handelt, muss eine Einkommenssteuererklärung ausfüllen.
Diese wird einmal pro Jahr fällig und das Ausfüllen dauert als Trader weniger als 15 Minuten.
Wer weniger als 7664€ Gesamteinkünfte im Jahr erzielt, ist von dieser Pflicht befreit. Zudem gilt, dass jeder der weniger als 801€ durch Kapitaleinkünfte erwirtschaftet, keine Abgeltungssteuer zahlen muss.
Trader müssen kein Gewerbe anmelden:
Wer Online Trading betreibt, muss dazu kein Gewerbe anmelden.